BAFA-FÖRDERUNG FÜR KLIMAANLAGEN – bis zu 35%
Schrittweise wird die staatliche Förderung für Klimaanlagen seit dem 1. Januar 2021 auf ein neues Programm umgestellt. Die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
Welche Klimaanlage wird gefördert?
Ab jetzt neu hinzugekommen ist, dass bei Wohngebäuden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderwürdig eingestuft werden. Im Standardfall belaufen sich die Fördersätze für Wärmepumpen auf 35 Prozent. Im Falle von Bestandsgebäuden ist zu beachten, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Bei geförderten Anlagen ist die Voraussetzung, dass diese seit mindestens zehn Jahren dem Zweck entsprechend genutzt werden.
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe. Ohne die Einbindung eines Energie Effizienz Experten (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.
Sprechen Sie unseren Spezialisten Jan Hermann Buschermöhle an, um Ihre bauliche Situation zu prüfen:
jhb@luftkonzept.eu